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Allgemeines
Hier erfassen Sie die Gesellschaften, mit denen Sie in Geschäftsbeziehung stehen. Das Vorhandensein einer Gesellschaft ist außerdem Voraussetzung für die Erfassung eines Vertrages, d.h. bevor Sie einen neuen Vertrag anlegen können, muß mindestens eine Gesellschaft erfaßt und abgespeichert worden sein. Die Daten zur Erfassung einer Gesellschaft unterscheiden sich nur unwesentlich von denen eines Kunden und werden daher in diesem Abschnitt nicht weiter erläutert.
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